Deutschlandfunk und Rituelle Gewalt

24. Januar 2026  Medien

Am 21. Januar veröffentlichte der Deutschlandfunk eine Recherche zum Thema Rituelle Gewalt in der katholischen Kirche. Die Journalistin Heike Zafar greift dabei speziell den im Oktober 2025 veröffentlichten Bericht der Bistümer Münster, Essen und Köln auf.

In Form eines achtminütigen Austauschs, zwischen dem Moderator Benedikt Schulz und Heike Zafar, wird die Recherche im Morgenprogramm des Deutschlandfunk angekündigt.Die Recherche selbst ist ein über 20 Minuten langer Beitrag, mit Platz im Abendprogramm.

Während Bernd Harder es in einem Artikel als “zögerliche Annäherung der Medien” einordnet, versuche ich meine Fragen im Kopf zu sortieren und zu prüfen, ob wirklich über den Untersuchungsbericht der Bistümer gesprochen wird.

Bei Beiträge dieser Art lohnt es sich genau hinzuhören. Das Hinzufügen, Ändern und Fehlen bestimmter Ausdrücke können einen gesamten Kontext verändern und so manche Schilderung in einem anderem Licht erscheinen lassen. Oft werden Ausdrücke in einer vermeintlichen Vereinfachung verwendet, die weder im juristischen noch im wissenschaftlichen Kontext so geäußert werden (sollten).

Feine Unterschiede sind zum Beispiel “das gibt es nicht” und “dafür gibt es keine Belege”. Die erste Variante findet man eher in medialer Berichterstattung, die zweite in juristischen und wissenschaftlichen Kontexten - dennoch wirken sie unterschiedlich. Das Eine ist totale Ablehnung, das Andere fehlende Bestätigung.

Tag für Tag - Rituelle Gewalt in der katholischen Kirche: Schwere Vorwürfe, aber keine Belege

Die Ankündigung beschreibt grob das Thema von Heike Zafars Bericht. Auch hier fallen Einzelheiten auf, zu denen es auf den ersten Blick vielleicht nichts auszusetzen gibt.

So Benedikt Schulz zur Definition Ritueller Gewalt

Die Definition ist umstritten, also was alles darunter fällt. Die unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen definiert sie als sexualisierte Gewalt durch religiös-ideologische Täter-Netzwerke.

Um es auf den Punkt zu bringen: Es gibt keine einheitliche Definition zum Begriff “Rituelle Gewalt”. Dies wird nicht nur in einer Studie der Uniklinik Ulm, sondern auch im Infoportal Rituelle Gewalt festgehalten.

Die Definition der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten wird falsch wiedergegeben. Dort steht Ideologie und keine Religiösität im Vordergrund.

Auf der Webseite der UBSKM heißt es:

Dient eine Ideologie als Begründung oder Rechtfertigung von Gewalt, bezeichnet man dies als rituelle Gewalt. Eine solche Ideologie kann religiös sein und beispielsweise im Kontext von Sekten und Kulten vorkommen oder sich aus einer politischen Überzeugung, zum Beispiel in rassistischen oder faschistischen Gruppierungen, ableiten.

Wohlwollend kann hier berücksichtigt werden, dass in der vollständigen Recherche die Definition der UBSKM korrekt wiedergegeben wird.

Heike Zafar geht im weiteren Gespräch auf den vom Bistum Münster in Auftrag gegebenen Bericht ein.

Laut Zafar wurde der Bericht von einer Kanzlei in Dortmund erstellt. Woher diese Information kommt entzieht sich meinem Verständnis. Der Bericht wurde offiziell von der Kanzlei Feigen · Graf, mit Sitz in Köln, erstellt.

Als einen der Gründe für die Untersuchung vermutet sie, dass immer wieder Bischöfe beschuldigt wurden und noch werden. Dass es vor gut zwei Jahren immense mediale Kritik an einer Beratungsstelle des Bistums Münster gab, welche sogar zu deren Schließung führte, scheint Zafar nicht als Grund zu sehen. Dabei berichtete sie im Mai 2023, zusammen mit Arne Hell, bei WDR Westpol darüber.

Eine weitere Anmerkung, die näherer Betrachtung benötigt:

Ja, also das Bistum Münster sagt ganz klar, es wolle für Scheinerinnerungen nicht zahlen. Aber es will Therapien finanzieren, die den Betroffenen helfen sollen, die Scheinerinnerungen wieder aus dem Kopf zu bekommen.

Innerhalb der etwa 20 minütigen Recherche heißt es:

Wir werden, weil diese Fälle in keiner Weise plausibel sind, keine Anerkennungsleistung zahlen.

Der Untersuchungsbericht erkennt an, dass sämtliche Betroffene alle “Opfer unglücklicher Lebensumstände” sind. Deutlich werden die Nachteile der Therapien genannt, in denen es zu Erinnerungen an rituelle Gewalt kam. Zum Teil auch verursacht durch eine ehemalige Beratungsstelle des Bistum Münster.

Niemand wurde dazu aufgefordert, bisher erhaltene Zahlungen zu erstatten. Die Bistümer sprechen sich zudem dagegen aus weiterhin Therapien zu finanzieren, die bei den Betroffenen nachweislich mehr Schaden verursachen als zu helfen.

Auch wenn ein Tatkomplex Ritueller Gewalt geäußert wird, schließt das keine anderen Formen sexuellen Missbrauchs aus. Selbst innerhalb des Gutachtens wurde in diesem Punkt differenziert. So wurde bei einer Person ein geschilderter Missbrauch für wahrscheinlich gehalten, eine andere Schilderung der gleichen Person widerum für unwahrscheinlich.

Im genauen Wortlaut der Bistümer heißt es …

[…] Bezüglich der in der Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids vorgesehenen Übernahme von Kosten für Therapie, die unmittelbar und selbständig durch die betroffene kirchliche Institution erfolgt, haben die Bistümer Essen und Münster sowie das Erzbistum Köln daher entschieden, für die Betroffenen weiterhin Therapiekosten zu übernehmen, aber nur von Therapeuten, die nicht die Rituelle-Gewalt-Theorie vertreten.

Diese Ankündigung wird von mindestens einer der Betroffenen kritisch zur Kenntnis genommen

Annegret möchte sich nicht auf eine andere Therapie einlassen, sie ist überzeugt keine Scheinerinnerungen zu haben.

Falsche Erinnerungen lassen sich nicht von echten Erinnerungen unterscheiden. Die Aussage von Annegret ist somit authentisch und nachvollziehbar. Gleichzeitig spiegelt sich darin eine gewisse Bindung und Loyalität zwischen Therapierenden und Klienten wider. Gerade in Therapien mit Inhalt Rituelle Gewalt wird oft angemerkt, dass ein enges Verhältnis zum Klienten/zur Klientin, die Grenzen zur Professionalität vermissen lässt.

Sofern kein Missbrauch nachgewiesen werden kann und die Aussagen eher vermutten lassen, dass die Ursachen des Leids in einer falsch durchgeführten Psychotherapie begründet liegen, frage ich mich, warum die Kirche für solche Fälle haften sollte, anstatt die behandelnde Person.

Gibt es rituelle Gewalt in der katholischen Kirche?

Die komplette Recherche beschäftigt sich zu einem großen Teil mit Aussagen von Opfern. Die erste Person wird Katharina genannt, welche am Rande von Prozessionen durch einen Bischof missbraucht worden sei. Katharina berichtet unter anderem von Säuglingstötungen, was nicht von jedem als glaubwürdig eingestuft wird.

Klaus Winterkamp, ständiger Vertreter des Bistum Münsters, nennt in der Recherche nochmals die Gründe für die Beauftragung der Anwaltskanzlei:

Das Gutachten haben wir in Auftrag gegeben, weil wir verschiedene Verfahren zur Anerkennung des Leids hatten, in denen es massive Vorwürfe strafrechtlicher Art gegen verschiedenste Priester des Bistums gab bis hinauf bei uns in die Bistumsspitze, aber darüber hinaus nicht nur bei uns, sondern auch Bischöfe, Erzbischöfe, Kardinäle von Nachbarbistümern. […]   Da sahen wir uns genötigt, diesen schweren Vorwurf, der uns nicht plausibel erschien, nochmal wirklich juristisch handfest überprüfen zu lassen. Das Gutachten sollte klären, gab oder gibt es in der katholischen Kirche organisierte, sexualisierte rituelle Gewalt?

Das Ergebnis des Berichtes bezeichnet die Vorwürfe als unplausibel. Wie Annegret, sieht sich auch Katharina vor den Kopf gestoßen.

In der Recherche heißt es

Die Psychologinnen (des Untersuchungsberichts) vermuten, dass Katharinas Therapeutin in einer inzwischen geschlossenen Beratungsstelle des Bistums eine Rolle spielt. Die Therapeutin habe sie möglicherweise beeinflusst, heißt es im Gutachten des Bistums.

Bei dieser Therapeutin könnte es sich um die Psychologin Jutta Stegemann handeln, die bereits in Artikeln des Spiegels [1][2] und des Münsteraner Magazins RUMS [1][2] genannt wurde.

Sowohl die Aussagen von Katharina, als auch von Annegret, seien zuvor als plausibel eingestuft worden. Ebenso die Vorwürfe vier weiterer Personen, die später eine Entschädigung über die unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen in Bonn erhalten haben - so laut der Recherche.

Was diese vier Personen mit dem Untersuchungsbericht zu tun haben, wird an dieser Stelle nicht erläutert. Die Erwähnung, einer zuvor festgestellten Plausibilität, hinterlässt eine Art Widerspruch. Die Frage, wie es plötzlich von einer “Anerkennung”, zu einem “Unplausibel” kommen kann.

Eine mögliche Erklärung lässt sich den Schlussfolgerungen des Berichts entnehmen:

Schließlich hat sich bezogen auf die Fälle Ritueller Gewalt auch die systemische Aufstellung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids nicht als hilfreich erwiesen. Das beginnt mit Blick auf die Ansprechpersonen bereits mit einem möglichen Interessenkonflikt, der sich daraus ergibt, dass die Ansprechpersonen die Betroffenen einerseits bei der Erstellung der Anträge unterstützen und andererseits die Plausibilität prüfen, also die inhaltliche Richtigkeit der Vorwürfe bewerten.

Im Klartext: Die Personen, die zur Verbreitung der Rituellen Gewalt Mind-Control These beigetragen haben, waren gleichzeitig dafür zuständig die Glaubwürdigkeit zu beurteilen. Sie waren Kläger und Richter in einer Person.

Fazit

Zafar stellt sich in dieser Recherche nicht mehr so eindeutig auf die Seite von Vertretern Ritueller Gewalt, wie sie es früher gemacht hat. Dennoch fehlt es mir in diesem Beitrag an Eindeutigkeit und Klartext. Durch das Weglassen von Informationen wird einiges relativiert und ein unklares, falsches Bild zu dem Untersuchungsbericht der Bistümer vermittelt.

Die Wortwahl ist meiner Meinung nach bewusst ungenau gewählt, um sämtlichen Beschwerden ausweichen zu können. Viele Aussagen können unterschiedlich interpretiert werden, was es schwierig macht über eine Oberflächlichkeit hinauszukommen. Ohne eine klare Positionierung fehlt es an Erfüllung eines Bildungsauftrages, da alles und nichts verstanden werden kann.

Bisher stellten Zafars Beiträge oftmals einen Kontrast, vielleicht auch eine Kritik, gegenüber der kirchlichen Aufarbeitung von Missbrauchsfällen dar. Aufgrund des nicht abstreitbaren Bedarfs, sehe ich solche Beiträge als gut und notwendig an.

Durch die Verbreitung von Verschwörungstheorien können Missbrauchsschilderungen ins Lächerliche gezogen werden, was es zu vermeiden gilt. Doch bisher werden eher Kritiker von Rituelle Gewalt Mind-Control in ein Licht gerückt, welches Missbrauchsopfern schaden soll. Dabei sind es die Vertreter der Theorie selbst, die zur Unglaubwürdigkeit von Missbrauchsschilderungen beitragen.

An vielen Stellen gibt die Recherche Inhalte unvollständig und vom eigentlichen Kontext getrennt wieder. Den ohne Vorbehalt Zuhörenden wird somit schnell ein Eindruck vermittelt, welcher weder auf Fakten beruht, noch dem Thema gerecht wird. Von meiner Seite aus ist es wünschenswert, wenn in Reportagen mehr Wert auf Details gelegt würde, anstatt diese - aufgrund vermeintlicher Kürze und Vereinfachung - entfallen zu lassen.

Zum Weiterlesen

Quellen

Gibt es rituelle Gewalt in der katholischen Kirche?, 21.01.2026
https://www.deutschlandfunk.de/missbrauch-in-der-kirche-was-ist-rituelle-gewalt-und-gibt-es-sie-ueberhaupt-100.html

Rituelle Gewalt in der katholischen Kirche: Schwere Vorwürfe, aber keine Belege, 21.01.2026
https://www.deutschlandfunk.de/rituelle-gewalt-in-der-katholischen-kirche-schwere-vorwuerfe-aber-keine-belege-100.html