Bereits am 23. Juni 2023 veröffentlichte das Traumazentrum Kassel eine Stellungnahme zur „medialen Darstellung der False-Memory Anschuldigungen“, wie sie es selbst bezeichnen.
Anders als einen fachlichen und rhetorischen Fehlschlag, kann man diese Positionierung in meinen Augen jedoch nicht bezeichnen.
Der Artikel erweckt vielmehr den Eindruck, dass man die Berichterstattung des letzten Jahres als eine Kampagne des Vereins False Memory Deutschland e.V. betrachtet, ohne sich fachlich und inhaltlich genügend mit dem Thema selbst auseinandergesetzt zu haben.
Bereits am 18.09.2023 reichte die Aufarbeitungskommission eine Beschwerde beim ZDF Fernsehrat ein, um sich über eine undifferenzierte Berichterstattung Seitens der Böhmermann-Sendung zum Thema “Rituelle Gewalt” zu beschweren. Die Sendung sei zu undifferenziert und würde allen Opfern sexueller Gewalt schaden, sowie den im Bereich Traumatherapie arbeitenden Psychotherapeut*innen.
Die Argumentation erfolgt in einer üblichen pathologisch anmutenden Art und Weise, in der eine untrennbare Vermischung mit sexuellem Missbrauch geschaffen wird. Im Grunde geht es jedoch um Verschwörungstheorien in Psychotherapien, was in der Sendung des ZDF Magazin Royale an der Person Michaela Huber aufgezeigt wurde.
Arbeitskreis Psychologie im Strafverfahren Im Bereich der forensischen Psychologie scheint mir das Thema eine besondere Bedeutung einzunehmen, da es von juristischer Relevanz ist.
Am 4. November fand in Düsseldorf eine Tagung des Arbeitskreis für Psychologie in Strafverfahren statt. Das Hauptthema lautete „Kindesmissbrauch – Kontroversen und Herausforderungen in Forschung, Strafrecht und Aussagepsychologie“. Die Diskussionen verliefen meinem Eindruck nach gut, da jeder seine Meinung äußern durfte ohne angegangen zu werden. Beim Thema ritueller Missbrauch ist dies oftmals nicht möglich.
Als Der Spiegel, im März 2023, den Artikel “Im Wahn der Therapeuten” veröffentlichte, erlangte namentlich Jutta Stegemann, psychologische Psychotherapeutin in Münster, einen unrühmlichen Bekanntheitsgrad, da Sie beschuldigt wurde Erinnerungen an sexuellen Missbrauch in der Therapie induziert zu haben.
Manipulation kommt in jeder Therapie vor, am besten zum Wohl der Therapierten. An welchen Stellen Manipulation und Suggestion ansetzen kann, möchte ich am Beispiel des Spiegel-Artikels darstellen.
Vor dem Familiengericht wird Weber sagen, sie hätte durch ihre Therapeutin »zum ersten Mal davon erfahren, was passiert sein soll«.
Inzwischen sind Seitens der Opfer Ritueller Gewalt mehrere Stellungnahmen veröffentlicht worden. Was bereits vor Wochen durch andere Plattformen festgestellt wurde, die Verwendung anderer Begriffe, stellt sich nun als eines von vielen Problemen innerhalb der Diskussion dar.
Einige Quellen haben meines Erachtens den Artikel nicht gelesen und sich nur wenig zur aktuellen Debatte informiert. So hat man im KidZ-Podcast das Bistum München erwähnt, anstatt Bistum Münster. Auch der weitere Inhalt des Podcasts zeigt Probleme auf, da die Sprecherin und der Sprecher Rituelle Gewalt als etwas verstehen, was auf Regelmäßigkeit beruht.