Am 16. Juli 2024 berichteten der NDR (Panorama3) und die Süddeutsche Zeitung über das Haus SeeNest im Allgäu, eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit traumatischen Erfahrungen. Betreiber ist die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH, welche eng mit dem Verein Mission Freedom verbunden ist. Sie teilen sowohl Personal als auch Anschrift.
Beide Medien kritisieren eine christlich-fundamentalistische Ausrichtung von Mission Freedom und deren evangelikalen Predigerin Gaby Wentland. Sie äußern dabei Zweifel an der Eignung der Einrichtung, traumatisierte Minderjährige richtig zu betreuen.
Die Zeit berichtet in Ausgabe 23/2024 auf über 10 Seiten darüber, dass zwei Familien das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wurde. Familie Volkov und Familie Vogel. Die eine Familie hat sechs, die andere fünf Kinder.
Mit involviert war die Diagnostikeinrichtung KiD, Kind in Düsseldorf. Diese existiert seit 1994 und soll dafür da sein, Kindern eine sichere Umgebung zu schaffen. Die Einrichtung beschuldigte beide Familien ihre insgesamt 11 Kinder gemeinsam sexuell missbraucht und dabei gefilmt zu haben.
Erneut erscheint unter Federführung des Amts der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten eine Expertise, deren Schlussfolgerungen weitreichende Konsequenzen in gerichtlichen Verfahren mit sich bringen könnten. Es ist zu hoffen, dass sich Fachverbände und die Justiz inhaltlich dazu äußern werden.
Für mein Verständnis weisen die Autoren (Fegert et al) auf eine ungenaue Auslegung der Nullhypothese in aussagenpsychologischen Begutachtungen hin, deren Ergebnis nicht als ein Ja-Nein-Ergebnis verstanden werden darf, sondern als Ergebnis eine Wahrscheinlichkeit zur Wahrheit der Aussage ergeben sollte.
Am 26.04.2024 veröffentlichte der Spiegel einen Artikel zur gesetzlichen Verankerung der Aufarbeitungskommission und der Befürchtung, eine Paralleljustiz könne daraus entstehen. Die TAZ hingegen berichtete Ende März von einer gesetzlichen Verankerung des Amts der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten, wodurch noch nicht ganz klar ist, welches Amt oder Gremium nun genau aufgrund gesetzlicher Grundlage dauerhaft legitimiert werden soll. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll erst im Mai vorgelegt werden. (Update beachten)
Der Artikel des Spiegels zeigt jedoch auf, dass Bedenken gegenüber den Bestrebungen der Aufarbeitungskommission nicht nur aus psychologischer, sondern ebenso aus familienrechtlicher Sicht bestehen.
Diese Woche sind zwei wissenschaftliche Artikel zum Thema Rituelle Gewalt erschienen, inklusive darauf erfolgter Reaktionen. Insgesamt eine begrüßenswerte Entwicklung, da diese Debatte innerhalb der Fachwelt aufgegriffen werden muss, um langfristig eine Klärung herbeizuführen.
Am Montag, den 15. April 2024, eine Kritik von Mokros et al zum Thema Rituelle sexuelle Gewalt, in deren Fokus hauptsächlich durch das Bundesfamilienministerium geförderte Forschungsprojekte standen.
Folgende Punkte wurden in dieser Kritik aufgegriffen:
Fehlende Befassung mit kritischer Literatur zu ritueller sexueller Gewalt Ungeprüfte und selektive Übernahme von Angaben zu psychischen Störungen Gedächtnispsychologisch unplausible Angaben Darstellung der intentionalen Herbeiführung Dissoziativer Identitätsstörung als Faktum Fehlende Auseinandersetzung mit der Möglichkeit von Suggestionsprozessen Im Kern orientierten sich die Kritisierenden an einer Studie von Nick et al, aus dem Jahr 2018, da diese eine Basis für weitere Studien darstellte.