GWUP-Broschüre zum Thema Rituelle-Gewalt Mind-Control

Bereits im Juni hat Dr. Kai Funkschmidt, langjähriger Referent bei der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, zusammen mit der GWUP eine umfassende Broschüre zum Thema Rituelle Gewalt - Mind Control veröffentlicht. Das 123 Seiten zählende Werk wird unter dem Titel “Rituelle Gewalt und Mind Control – Elitenverschwörung oder Verschwörungstheorie?” kostenlos zum Download angeboten.

Neben einem relativ kurzen Anriss der geschichtlichen Entstehung, werden vor allem die aktuelleren Entwicklungen aus der Schweiz und in Deutschland berücksichtigt. Nicht nur die mediale Berichterstattung, sondern ebenso aktuelle Forschungen.

Besonderer Mut wird in meinen Augen dadurch gezeigt, dass man sich traut Ämter, Personen und Organisationen beim Namen zu nennen, die aktiv an der Verbreitung und Aufrechterhaltung der Verschwörungstheorie in Deutschland beteiligt sind.

Doch es wird nicht nur kritisiert. Es werden Vorschläge gemacht wie man die Situation verbessern könnte - insbesondere in Bezug auf die Patientensicherheit, die durch eine schädliche Psychotherapie gefährdet ist.
Die Lektüre bietet einen gelungenen Überblick auf dem aktuellsten Stand und gelungenem Rundumblick. Wer sich in das Thema einarbeiten möchte, dem ist die Broschüre absolut zu empfehlen.

Chapeau!

Eigene Ergänzung

Bei mir bekannten Fällen sprachen sich Therapeutinnen dafür aus, dass sich die Patientinnen eine Betreuung für die Bereiche Recht und Gesundheit suchen. Die Argumentation lautete, dass diese bei einer Dissoziativen Identitätsstörung sinnvoll seien und zusätzliche finanzielle Mittel mit sich bringen würden.

Solche Empfehlungen sollte man kritisch betrachten, da eine Betreuung auch eine Entmündigung mit sich bringt. Berichte werden dann gegebenenfalls nur noch an die Betreuung gesendet, welche widerum dazu berechtigt ist sämtliche Aktivitäten im Namen der Patientin durchzusetzen. Gegebenenfalls auch Einweisungen in Kliniken. Man wird unter Umständen nicht mehr darüber informiert, welche Diagnosen oder Anträge die Therapeutin stellt. Es ist ein erheblicher Aufwand sich diese Rechte wieder zu erstreiten, die einem vom Grundgesetz her eigentlich zugesichert werden.

Dass diese Empfehlungen wirklich immer aufgrund therapeutischer Notwendigkeit getroffen werden, wage ich zu bezweifeln.

Zum Weiterlesen

Quellen