Am 16. Juli 2024 berichteten der NDR (Panorama3) und die Süddeutsche Zeitung über das Haus SeeNest im Allgäu, eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit traumatischen Erfahrungen. Betreiber ist die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH, welche eng mit dem Verein Mission Freedom verbunden ist. Sie teilen sowohl Personal als auch Anschrift.
Beide Medien kritisieren eine christlich-fundamentalistische Ausrichtung von Mission Freedom und deren evangelikalen Predigerin Gaby Wentland. Sie äußern dabei Zweifel an der Eignung der Einrichtung, traumatisierte Minderjährige richtig zu betreuen.
Seit Dezember 2023 engagiert sich der offizielle Wikipedia-Account der Aufarbeitungskommission dafür, den inzwischen kritischeren Artikel zum Thema Rituelle Gewalt um eigene Inhalte zu ergänzen. Dafür hat man sich sogar dem Mentorenprogramm von Wikipedia angeschlossen.
Die letzten Änderungen der Aufarbeitungskommission zielten darauf ab, einen Absatz zur Kritik durch die Fachgruppen von BDP und GDPs um weitere Positionierungen zu erweitern.
Insbesondere sprach sich ein inzwischen gesperrter Account Sonnenmond32 für die Übernahme der UKASK-Ergänzungen aus.
Bereits im Juni hat Dr. Kai Funkschmidt, langjähriger Referent bei der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, zusammen mit der GWUP eine umfassende Broschüre zum Thema Rituelle Gewalt - Mind Control veröffentlicht. Das 123 Seiten zählende Werk wird unter dem Titel “Rituelle Gewalt und Mind Control – Elitenverschwörung oder Verschwörungstheorie?” kostenlos zum Download angeboten.
Neben einem relativ kurzen Anriss der geschichtlichen Entstehung, werden vor allem die aktuelleren Entwicklungen aus der Schweiz und in Deutschland berücksichtigt.
Die Zeit berichtet in Ausgabe 23/2024 auf über 10 Seiten darüber, dass zwei Familien das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wurde. Familie Volkov und Familie Vogel. Die eine Familie hat sechs, die andere fünf Kinder.
Mit involviert war die Diagnostikeinrichtung KiD, Kind in Düsseldorf. Diese existiert seit 1994 und soll dafür da sein, Kindern eine sichere Umgebung zu schaffen. Die Einrichtung beschuldigte beide Familien ihre insgesamt 11 Kinder gemeinsam sexuell missbraucht und dabei gefilmt zu haben.
Erneut erscheint unter Federführung des Amts der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten eine Expertise, deren Schlussfolgerungen weitreichende Konsequenzen in gerichtlichen Verfahren mit sich bringen könnten. Es ist zu hoffen, dass sich Fachverbände und die Justiz inhaltlich dazu äußern werden.
Für mein Verständnis weisen die Autoren (Fegert et al) auf eine ungenaue Auslegung der Nullhypothese in aussagenpsychologischen Begutachtungen hin, deren Ergebnis nicht als ein Ja-Nein-Ergebnis verstanden werden darf, sondern als Ergebnis eine Wahrscheinlichkeit zur Wahrheit der Aussage ergeben sollte.