Die schmutzigen Tricks der Netzwerke

Dieser Beitrag stellt eine Übersicht zukünftiger Themen dar, die in unregelmäßigen Abständen erscheinen werden. Eine Beschäftigung mit Randthemen ist aus meiner Sicht notwendig, da in diesen Bereichen oftmals ähnliche Muster festgestellt werden können.

Wer sich gegen die These “Ritueller Gewalt” stellt, oder anderweitig mit Vertretern in Kontakt kommt, sieht sich schnell diversen Vorwürfen ausgesetzt. Die Methoden der Netzwerke sind nicht immer legaler Natur. Teilweise wurde das unlautere Vorgehen inzwischen nachgewiesen und ist anhand juristischer Beschlüsse nachvollziehbar. Der hier erwähnte Fall aus Hamburg-Wandsbek ist dabei nur einer von vielen.

Rituelle Gewalt ist kein einfaches Thema, weder für Opfer tatsächlicher Gewalt noch für Menschen, die sich indirekt damit auseinandersetzen (müssen). Die Verbindungen zu realen Fällen, oder wohl eher die Verschleierung mit realen Fällen, erschweren ein Verständnis deutlich.
Selbst für ansonsten gewissenhaft arbeitende Menschen, ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema eine Shitstorm-Garantie. Zum einen liegt das an der Komplexität, zum anderen auch an äußert gut aufgebauten Netzwerken, in denen aktiv zum Schreiben von Beschwerden aufgerufen wird.

Im Kern der These befindet sich oftmals organisierter sexueller Missbrauch, verbunden mit einer Dissoziativen Identitätsstörung und einer sehr speziellen Manipulation von Opfern. All diese Themen findet man im realen Leben wieder. Da die Opfer überwiegend weiblich sind, findet man unter den Verteidigenden ebenso Menschen aus der Frauenrechtsbewegung. Werden innerhalb eines Familienkomplexes Vorwürfe des Missbrauchs in den Raum geworfen, sind plötzlich noch ganz andere Gruppen und Berufskreise involviert.

Aufgrund der sich überschneidenden Bereiche, ist auch nicht bei allen Beteiligten von gleichen Interessen auszugehen. Manche übernehmen vielleicht im guten Glauben unbestätigte Thesen von Verdrängung, der Entstehung einer Dissoziativen Identitätsstörung oder vollkommen abstruse Symptome, die vermeintlich auf Missbrauch hinweisen sollen - sich in Wahrheit aber viel einfacher auf andere Art und Weise erklären lassen. Manches wird vermutlich im Sinne von Networking unterstützt, ohne genau zu wissen, worum es geht.

Mal abgesehen von einem standardmäßigen Vorwurf des Täterschutzes, kann man den Maßnahmenkatalog grob in einen öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich aufteilen.

Im öffentlichen Rahmen sind folgende Einflussnahmen zu bemerken, ebenso aus dem Umkreis des Amts der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten.

  • Wiederholte Einflussnahme auf Studien und deren Ergebnisse (bestätigt)
  • Beeinflussung von Medien und deren Berichterstattung (teils bestätigt, teils anzunehmen)
  • Erzwingung der Depublizierung von Fachbeiträgen (bestätigt)
  • Einflussnahme auf das Bundesfamilienministerium (bestätigt) und das Bundesjustizministerium (unklar/anzunehmen)
  • Versuchte Einflussnahme auf diverse Sorgerechtsfälle und Familienrecht allgemein (teilweise bestätigt)
  • Vermittlung falscher Informationen in Aus- und Fortbildungen

Zu spezifischen Fällen von Privatpersonen und Vereinen wird folgendes berichtet:

  • Beeinflussung von Vorträgen und Tagungen, bis hin zu deren Absage (bestätigt)
  • Missbrauchsvorwürfe als taktisches Mittel in Sorgerechtsfällen (Zeugenberichte)
    Erklärung: Teilweise wurde berichtet, dass Beschuldigte zum Selbstschutz auf begleitete Umgangskontakt mit ihren Kindern bestanden, nachdem der Verdacht von Missbrauch im Raum stand. Die beschuldigende Seite beantragte daraufhin, dass die Umgangskontakte unbegleitet stattfinden sollten. Dieses Vorgehen scheint öfter vorzukommen.
  • Gefälligkeitsgutachten (bestätigt)
  • Manipulation und Irreführung der Justiz und deren Helfer (bestätigt)
  • Lahmlegen von Internetauftritten (bestätigt)
  • Freiheitsentzug in unterschiedlichen Kontexten (bestätigt)
  • Abmahnungen und Anzeigen

Die Anzahl der Fälle, die ein satanisches Narrativ vorweisen, ist in der Minderheit. Jedoch sind starke Verbindungen der Szene mit anderen Gruppen festzustellen, inklusive gemeinsamer Unterstützung. Bestimmte Protagonisten erwecken den Eindruck, dass sie sich selbst Sonderrechte “für die gerechte Sache” zugestehen und dabei den Rahmen Legalität und Moral hinter sich lassen. In meinen Augen ist eine Teilradikalisierung mit demokratiefeindlichen Tendenzen festzustellen - durch den Versuch die Gewaltenteilung auszuhebeln und die Justiz in deren Entscheidungen maßgeblich zu beeinflussen.

Jeder Bereich muss im Detail beleuchtet werden, was nach und nach über eigene Beiträge erfolgen wird.

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