Informationen zur Verschwörungstheorie (satanisch) ritueller Gewalt
Wer eine Einführung zum Thema Satanic Panic sucht, dem sei der Artikel der englischen Wikipedia ans Herz gelegt.
In diesem Blog wird vermehrt auf bestehende Berichterstattung und bereits vorhanden Diskussionen zu dem Thema verwiesen.
Ebenso möchte ich auf die FAQ dieses Blogs hinweisen, in der ich mich zu wichtigen Punkten diverser Diskussionen positionieren möchte.
Weitere Empfehlungen, zu anderen Webseiten die sich mit dem Thema Satanic Panic / Rituelle Gewalt beschäftigen, befinden sich auf der Seite “Links”.
Dieser Beitrag stellt eine Übersicht zukünftiger Themen dar, die in unregelmäßigen Abständen erscheinen werden. Eine Beschäftigung mit Randthemen ist aus meiner Sicht notwendig, da in diesen Bereichen oftmals ähnliche Muster festgestellt werden können.
Wer sich gegen die These “Ritueller Gewalt” stellt, oder anderweitig mit Vertretern in Kontakt kommt, sieht sich schnell diversen Vorwürfen ausgesetzt. Die Methoden der Netzwerke sind nicht immer legaler Natur. Teilweise wurde das unlautere Vorgehen inzwischen nachgewiesen und ist anhand juristischer Beschlüsse nachvollziehbar.
Satanic Panic ist vor Gericht kein Einzelfall. Dies zeigt auch ein im November 2023 veröffentlichter Beschluss des Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, erfasst unter dem Aktenzeichen 737 F 51/22.
Bei diesem Verfahren handelte es sich um einen Sorgerechtsstreit zwischen zwei Erwachsenen, in dem das alleinige Sorgerecht auf den Vater übertragen wurde.
Die Mutter flüchtete im Frühjahr 2022 in ein Frauenhaus und die gemeinsame Tochter kam nach den Frühjahrsferien nicht mehr zur Schule. Jeder Versuch Kontakt zu Mutter und Kind aufzunehmen scheiterte.
Am 12. Dezember 2023 erschien im SWR die Sendung “Seelenbrecher? Missbraucht eine Psycho-Sekte Gewalt-Opfer?” und berichtet über den Verein “El Faro”, der Beratungen für Opfer sexuellen Missbrauchs anbietet. Es ist von Folter, Freiheitsentzug, suggerierten Missbrauchserinnerungen und finanzieller Ausbeutung die Rede.
In der gesamten Sendung kommen die Wörter Dissoziative Identitätsstörung und Satanismus nicht vor. Im Kern ist das Narrativ jedoch erkennbar, indem Betroffenen suggeriert wurde schwersten Missbrauch in organisierten Täterstrukturen erlebt zu haben - natürlich unter bisheriger Verdrängung nicht erinnerbar.
Bereits am 18.09.2023 reichte die Aufarbeitungskommission eine Beschwerde beim ZDF Fernsehrat ein, um sich über eine undifferenzierte Berichterstattung Seitens der Böhmermann-Sendung zum Thema “Rituelle Gewalt” zu beschweren. Die Sendung sei zu undifferenziert und würde allen Opfern sexueller Gewalt schaden, sowie den im Bereich Traumatherapie arbeitenden Psychotherapeut*innen.
Die Argumentation erfolgt in einer üblichen pathologisch anmutenden Art und Weise, in der eine untrennbare Vermischung mit sexuellem Missbrauch geschaffen wird. Im Grunde geht es jedoch um Verschwörungstheorien in Psychotherapien, was in der Sendung des ZDF Magazin Royale an der Person Michaela Huber aufgezeigt wurde.
Arbeitskreis Psychologie im Strafverfahren Im Bereich der forensischen Psychologie scheint mir das Thema eine besondere Bedeutung einzunehmen, da es von juristischer Relevanz ist.
Am 4. November fand in Düsseldorf eine Tagung des Arbeitskreis für Psychologie in Strafverfahren statt. Das Hauptthema lautete „Kindesmissbrauch – Kontroversen und Herausforderungen in Forschung, Strafrecht und Aussagepsychologie“. Die Diskussionen verliefen meinem Eindruck nach gut, da jeder seine Meinung äußern durfte ohne angegangen zu werden. Beim Thema ritueller Missbrauch ist dies oftmals nicht möglich.